- latente Genossenschaften
- Genossenschaft in einer anderen Rechtsform als der eingetragenen Genossenschaft (eG), bei der sich die typisch genossenschaftlichen Unternehmenscharakteristika hinter einer Unternehmensform verstecken, die nach außen hin eine genossenschaftlichen Rechtsinhalt nicht erkennen lässt. Es handelt sich um eine Genossenschaft in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, GmbH, GmbH & Co. KG u.a., die spezifische genossenschaftliche Strukturen enthält: Z.B. die Festlegung des Förderungszweckes der Mitglieder in der Satzung, die personalistische Grundstruktur der Genossenschaft in dem Sinn, dass nur eine bestimmte Anzahl von Genossenschaftsanteilen erworben werden kann, die Gültigkeit des genossenschaftlichen ⇡ Identitätsprinzips in dem Sinn, dass eine Gleichheit zwischen den Trägern des Unternehmens (den Aktionären oder den Inhabern der GmbH-Anteile) und den Kunden bzw. den Lieferanten des kooperativen Unternehmens vorhanden ist. L.G. treten v.a. bei landwirtschaftlichen Warenzentralen, gewerblichen Beschaffungszentralen des Einzelhandels aber auch bei Genossenschaftsbanken auf der Sekundär- und der Primärstufe auf.
Lexikon der Economics. 2013.